Begriffsdefinitionen
Definition: Notwehr
Den Begriff „Notwehr“ kennt Jedermann und Jederfrau. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oftmals falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich selbst strafbar macht.
Die Grundlagen des Notwehrrechts lassen sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären.
Dies sind die:
individualrechtlichen Grundlagen:
- Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!
und die sozialrechtlichen Grundlagen:
- Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen!
Die rechtlichen Grundlagen und andere soziale Verhaltensweisen werden in unseren Kursen vermittelt. Für Kinder heißt das:
Es gibt ein Gesetz, dass besagt, dass sich jeder wehren darf, wenn er angegriffen wird. Das bedeutet für Euch, wenn ihr was nicht wollt, dann müsst ihr das nicht zulassen. Nein Sagen! Sich körperlich wehren, wenn ich körperlich angegriffen werdet ist erlaubt!
Redet bitte darüber und sagt es immer einem Erwachsenen, am Besten Euren Eltern!
Im Gesetzt steht das wie folgt:
Notwehr (§ 32 STGB oder § 227 BGB)
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.