Präventionskonzept des Ju-Jutsu Verband Baden e.V.

Der Ju-Jutsu Verband Baden e.V. und die Sportvereine übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Gefährdung, sexualisierte Gewalt und Missbrauch.

Der Verband stellt sich bereits seit Jahren der gesellschaftlichen Aufgabe, präventiv gegen Gewalt im Allgemeinen (sowohl durch Gleichaltrige, als auch durch Ältere und Erwachsene), als auch gegen sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch zu wirken. Dies drückt sich im Besonderen durch präventive Arbeit, durch die Anwendung methodisch-didaktische Methoden (konkrete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen), durch die Umsetzung von Projekten als auch durch die Anwendung struktureller Methoden (Organisation und Institution betreffend) aus.
Dies erfordert insgesamt ein vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller Ebenen innerhalb des Verbandes und mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen. Den besonderen Stellenwert, den das Thema für den Verband hat, zeigt sich das Projekt „Nicht mit mir! – Schütz dich vor Gewalt!“.

Dies umfasst die Themen:

Gewaltprävention

Selbstbehauptung

Selbstverteidigung

Aus dem Selbstverständnis unserer Sportart Ju-Jutsu ergibt sich, dass wir sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufs Schärfste verurteilen. Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport und durch unsere Wirkungsweise des Sports verhindert wird.

Daher gilt für: sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch – Nicht mit uns!

Unser Präventionskonzept sieht folgende Maßnahmen zur Umsetzung im Landesverband und in jedem Mitgliedsverein vor:

Die Vorstände sowie die Jugendleitungen der Landesverbände und der Vereine kennen und nutzen unsere Informationstexte und einschlägigen Broschüren:

  1. Hintergrundinformation zum Thema Kindeswohlgefährdung
  2. Broschüre des DJJV: Sexueller Missbrauch? Nicht mit uns!
  3. „Sexuellen Missbrauch erkennen“, „Was tun im Verdachtsfall?“ und „Prävention kann vor Missbrauch schützen“.
  4. Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
  5. DOSB Ehrenkodex als verpflichtender Bestandteil aller ÜL-Verträge sowie als Information für alle tätige Übungsleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen, Betreuer/-innen und Vorstandsmitglieder/-innen

Alle Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Betreuer/-innen, Mitarbeiter/-innen Vorstandsmitglieder/-innen erhalten alle notwendigen Informationen, die für ihre präventive Arbeit im Verband und Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder bei Fortbildungen, Schulungen im Verein oder bei den Sportorganisationen oder im Rahmen einer Ausbildung. Hier sei nochmals auf die thematischen Landes- und Kursleiter/-innenausbildung verwiesen, die bereits entsprechende Inhalte beinhalten.

Hauptberufliches Personal, wie beispielsweise hauptberufliche Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden von ihrem Vereinsvorstand dazu aufgefordert, ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Alle Trainern/-innen, Übungsleitern/-innen, Betreuern/-innen, Helfern/-innen, die ehrenamtlich arbeiten oder auf Honorarbasis tätig sind, unterzeichnen den DOSB Ehrenkodex.

Die nachfolgenden weiteren Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten in den Vereinen nach Möglichkeit umgesetzt werden.

  1. Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft mit Blickwinkel auf die Problematik vorbereitet. Alle Betreuer/-innen unterzeichnen den DOSB Ehrenkodex. Die Betreuer/-innen werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Mindeststandards der jeweiligen Maßnahme fest.
    Die Eltern werden über diese Standards informiert.
  2. Der Landesverband sowie die Vereine benennen mindestens eine Vertrauensperson (Kinderschutzbeauftragte/r), die als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung steht. Sie sollte ausreichend qualifiziert sein und mindestens in der Lage den Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen kann.
  3. Einmal jährlich sollte innerhalb eines jeden Vereins ein Elterninformationsabend stattfinden, der über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit im Verein sowie den getroffen Maßnahmen und Standards unterrichtet.